Barrierefreiheitserklärung
Die Einrichtung Name des Unternehmens hat sich verpflichtet, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://ihrewebseite.com
Stand der Einhaltung
Diese Website ist teilweise konform mit dem RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der mangelnden Konformität der nachfolgend aufgeführten Aspekte.Nicht zugängliche Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:- Mangelnde Übereinstimmung mit dem RD 1112/2018
- Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext sowie komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderung Nummer 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Listen, die falsch erstellt wurden (ohne Listen-Tag), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen in Formularelementen [Anforderung Nummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die in kleinen Bildschirmgrößen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung Nummer 9.1.4.10 Textumbruch, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Text, der bei Änderung der Leerzeichen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung Nummer 9.1.4.12 Textabstand, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie z. B. Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Paginierung der Suchergebnisse oder die Kalenderpfeile [Anforderung Nummer 9.2.1.1 Tastatur, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Elemente, die den Fokus nicht erhalten und daher nicht über die Tastatur bedient werden können, zum Beispiel [Anforderung Nummer 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Links, bei denen die Funktion nicht korrekt identifiziert wird (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu generischen Text, einen unzureichenden Titel…). [Anforderung Nummer 9.2.4.4 Zweck von Links, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder wenig aussagekräftigem Text [Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Bilder, Infografiken, Linktexte oder Schaltflächen, Text von Überschriften und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung Nummer 9.3.1.2 Sprache der Teile, aus UNE-EN 301549:2022].
- Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für verschiedene Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung Nummer 9.3.2.4 Konsistente Identifizierung, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt wenig aussagekräftige Fehlermeldungen oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular zum korrekten Ausfüllen der Felder [Anforderung Nummer 9.3.3.1 Fehlererkennung, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, in denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, in denen ein Textbeispiel für das Format des Feldes fehlt. (wie z. B. die Personalausweisnummer) [Anforderung Nummer 9.3.3.2 Beschriftungen und Anweisungen, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Formularfelder, in denen der Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber kein Vorschlag zur Korrektur gegeben wird. [Anforderung Nummer 9.3.3.3 Vorschläge bei Fehlern, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern, so dass ein Hilfsmittel den Inhalt möglicherweise nicht korrekt interpretiert (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, inkorrekte Konstruktion von Tags…). [Anforderung Nummer 9.4.1.1 Verarbeitung, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten, auf denen Hilfsmittel keine Informationen erhalten, nicht interagieren und nicht über den Status der Steuerelemente der Benutzeroberfläche informiert werden können, wie z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen über das Ergebnis von Aktionen, Attribute von Links, Bild der Seitensprache… die von Screenreadern nicht gelesen werden können, wenn sie erscheinen [Anforderung Nummer 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert aus UNE-EN 301549:2022].
- Es könnte gelegentlich zu Bearbeitungsfehlern auf einer Webseite kommen.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Trifft nicht zu.
- Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung
- Es könnte Bürodateien im PDF-Format oder in anderen Formaten geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurde jedoch versucht, dass die meisten von ihnen dies tun.
Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 12.02.2024 erstellt. Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine Selbsteinschätzung, die von der Einrichtung selbst durchgeführt wurde. Letzte Überprüfung der Erklärung: 12.02.2024.Bemerkungen und Kontaktdaten
Sie können Mitteilungen über Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:- Informationen über mögliche Verstöße durch diese Website
- Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte
- Formulierung anderer Fragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Barrierefreiheit der Website
- eine Beschwerde bezüglich der Erfüllung der Anforderungen des RD 1112/2018 oder
- einen Antrag auf zugängliche Informationen bezüglich:
- Inhalte, die gemäß Artikel 3 Absatz 4 vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgeschlossen sind
- Inhalte, die von der Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit befreit sind, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
